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05. April 2022

Anhebung der Richtwerte und Kategoriebeträge zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt

Mit 1. April erfolgte die planmäßige Anhebung der mietrechtlichen Richtwerte und Kategoriebeträge und betrifft in Wien rund 500.000 Altbau- und Gemeindebau-Mieter.

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Und das obwohl wir die größte Teuerungswelle seit 40 Jahren erleben. Eine neuerliche Aussetzung der Richtwertmietenerhöhung, die für heuer eine Anhebung der Richtwertmieten um fast 6 Prozent bedeutet, wäre in Anbetracht der Corona-Krise nach Kurzarbeit und wirtschaftlichen Soforthilfen eine Maßnahme zur zumindest vorübergehenden Entlastung gewesen. Die Inflation schlägt nämlich vor allem bei jenen Gütern zu, die für die Bürger unverzichtbar sind. Hauptbetroffen sind die Bereiche Verkehr und Wohnen, beide vor allem getrieben durch explodierende Energiepreise sowohl für Treibstoff als auch für Strom und Gas. Das heißt zusätzlich zur höheren Miete werden auch die Betriebskosten erheblich teurer.

Dazu trägt auch das Valorisierungsgesetz in Wien bei, das eine automatische, inflationsabhängige Anpassung der kommunalen Gebühren vorsieht. Die Anpassung der Gebühren unter anderem für Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung richtet sich genau wie die Anpassung der Richtwerte nach dem Verbraucherpreisindex, dem Maßstab für die Inflation in Österreich. Die Abgaben beziehungsweise Gebühren steigen automatisch, wenn ein Schwellenwert – im Falle der Daseinsvorsorge sind das 3 Prozent – überschritten wird. Damit sichert sich die Wiener Stadtregierung ein schönes Körberlgeld für die Wiener Stadtkasse.

Der größte Profiteur der Teuerung ist aber der Staat. Durch die Mehrwertsteuer schneidet der Finanzminister bei jeder Preissteigerung kräftig mit. Der Regierung kommt die Inflation jedenfalls nicht ungelegen, hat sie den Staat doch in den letzten beiden Jahren massiv neu verschuldet, indem sie milliardenschwere Hilfspakete für die Kosten völlig unwirksamer Lockdowns geschnürt hat, anstatt die Unternehmer und Arbeitnehmer weiter arbeiten zu lassen.

Um die Auswirkung von Covid-19 auf wirtschaftlich besonders stark betroffene Branchen abzumildern, hat der Nationalrat schon einmal eine Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen beschlossen. Analog dazu wäre es nur gerecht einen befristeten ermäßigten Umsatzsteuersatz für Mieten und Energie einzuführen, um die schon vorhandene und noch auf uns zukommende Teuerungswelle einigermaßen abzufedern. Weiters sollte gerade die SPÖ in Wien anstatt die Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll anzuheben und damit auch die Wohnkosten jedes Einzelnen noch weiter zu erhöhen, den Valorisierungsautomatismus stoppen und das Valorisierungsgesetz zumindest für einen bestimmten Zeitraum aussetzen.

Im Zusammenhang mit der Anpassung der Richtwerte sind vom Vermieter jedenfalls die Formerfordernisse und Fristen des MRG zu beachten:

Das auf eine Anpassung der Richtwerte gestützte Anhebungsbegehren des Vermieters muss nämlich jedenfalls schriftlich erfolgen und darf nicht vor dem Eintritt der mietrechtlichen Wirksamkeit, also nicht vor dem 1. April des jeweiligen Jahres abgesendet werden, da ein zu früh abgeschicktes Schreiben keine Rechtswirkungen entfaltet (auch nicht im Folgemonat!). Das Erhöhungsbegehren muss dem Mieter darüber hinaus mindestens 14 Tage vor dem Zinstermin zugehen. Unter Berücksichtigung des frühestmöglichen Fälligkeitstermins am fünften des Monats Mai, muss das Schreiben bis spätestens 21. April beim Mieter einlangen. Falls das Erhöhungsbegehren erst später beim Mieter einlangen sollte, wird die Erhöhung erst am darauffolgenden nächsten Zinstermin fällig.

Der für Wien bisher geltende Richtwert wird inflationsbedingt auf den Betrag von € 6,15 erhöht.

Die neuen Kategoriebeträge erhöhen sich bei der Kategorie A auf € 3,80, Kategorie B auf € 2,85, Kategorie C auf € 1,90, Kategorie D brauchbar auf € 1,90 und Kategorie D unbrauchbar auf € 0,95.

Die Erhöhung der Beiträge nach § 45 MRG (ehemaliger Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) beträgt bei der Kategorie A € 2,52, Kategorie B € 1,90, Kategorie C € 1,27, Kategorie D brauchbar € 1,27 und Kategorie D unbrauchbar € 0,95.

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