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13. Oktober 2017

Österreichischer Mieterschutzring freut sich über die Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnraummiete

Erster Schritt im geforderten Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen getan

Der Vorstandsvorsitzende des Österreichischen Mieterschutzringes ÖMR, LAbg. Mag. Dr. Alfred Wansch, begrüßt die jüngste Beschlussfassung zur Aufhebung der Mietvertragsgebühr für Wohnraummiete im Nationalrat. Gleichzeitig dankt er dem freiheitlichen Nationalrat Mag. Philipp Schrangl und der FPÖ für die Antragstellung und Initiative zur Erfüllung dieser Forderung des freiheitlichen Mieterschutzringes ÖMR.

Damit konnte von der FPÖ ein Teil des Maßnahmenpaketes für leistbares Wohnen bereits vor einer eventuellen Regierungsbeteiligung umgesetzt werden. Das vom ÖMR in einer Pressekonferenz am 20.09.2017 gemeinsam mit dem Klubobmann der Wiener FPÖ, Dominik Nepp,  präsentierte Maßnahmenpaket umfasst jedoch weitere Forderungen nach sofort wirksamen Maßnahmen für leistbares Wohnen.

Statt rot-schwarzer Tarn- und Täuschungsmanöver in Form einer jahrelangen Diskussion über die Änderung des Mietrechtsgesetzes, die den Regierungsparteien in ihrer mehr als 10 jährigen Regierungszeit jederzeit möglich gewesen wäre, bedarf es konkreter und unmittelbar umzusetzender Maßnahmen. Nach Realisierung der unmittelbar wirksamen Maßnahmen zur Wohnkostenentlastung wird es Aufgabe einer seriösen und fairen Regierung sein, die längst überfällige Novellierung der Mietrechtsrgelungen unter Einbindung der Mieterschutzorganisationen umzusetzen. 

So wird die Streichung der Umsatzsteuer für Wohnungsmiete gefordert.

Durch die Einhebung der Umsatzsteuer auf Wohnungsmiete wird der Staat zum Profiteur der Wohnkostenexplosion. Selbst im Falle von widerrechtlich überhöhten Mieten ist der Staat auf der Kassierer- und Gewinnerseite. Die Realisierung dieser Maßnahme würde für Mieterinnen und Mieter eine sofort wirksame Reduktion der monatlichen Mietkosten um 10 % bedeuten.

Bei der Umsetzung ist jedoch darauf zu achten, dass die Umsatzsteuerbeträge nicht durch einen Wegfall der Vorsteuerabzugsberechtigungen für die gemeinnützigen oder die privaten Bauträger  auf diese umgewälzt werden.  In diesem Fall würden im Ergebnis  durch Erhöhung der Mietkosten schlussendlich wieder die Mieterinnen und Mieter die Zeche bezahlen müssen.

Der Effekt, dass die durch den Wegfall der Wohnkostenumsatzsteuer eingesparten Beträge von den Mieterinnen und Mietern zum Großteil wieder  für Anschaffung von Produkten und Dienstleistungen verwendet werden, die ihrerseits wieder mit Umsatzsteuer belastet sind, finanziert die Maßnahme zu großen Teilen und belebt die Wirtschaft direkt. 

Weiters fordert der ÖMR Wien die Aufhebung des Valorisierungsgesetzes.

Das sogenannte Valorisierungsgesetz im rot-grünen Wien bedeutet eine programmierte laufende Gebührenerhöhung durch periodische Anpassungsautomatik. Diese Gebührenerhöhungen betreffen besonders die Wasser-, Kanal- und Müllgebühren. Sie schlagen daher  zur Gänze  im Wege der Betriebskostenverrechnungen auf die Mieterinnen und Mieter durch. Im Ergebnis führt das Valorisierungsgesetz sogar dann zu Gebührenerhöhungen, wenn bei den einzelnen Gebühren auf Grund wirtschaftlicher Umstände und Kosteneinsparungen im Gebührenhaushalt eine Gebührensenkung eigentlich zwingend wäre.

In diesem Zusammenhang der Hinweis, wer neben der rotgrünen Wiener Stadtregierung Profiteur der ungerechtfertigten Gebührenerhöhungen ist:  Es ist der Finanzminister, weil selbst für Gebühren und Abgaben zusätzlich die Umsatzsteuer an die Mieterinnen und Mieter verrechnet wird.Der Österreichische Mieterschutzring wird die Freiheitlich Partei auch weiterhin bei ihrem Einsatz um Maßnahmen für faires und leistbares Wohnen mit Rat und Tat unterstützen.

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