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29. September 2022

Die Gastherme als Auslaufmodell

Laut Regierungsprogramm 2020 hat sich Österreich zum Ziel gesetzt bis 2040 klimaneutral zu sein.

Quelle: https://pixabay.com/de/photos/thermostat-heizung-k%c3%bchler-7349347/

Für die Energiewende muss also auf die Verbrennung von fossilen Energieträgern für die Bereitstellung von Raumwärme sowie Warmwasser weitestgehend verzichtet werden. Derzeit sind österreichweit aber noch insgesamt rund 1,9 Millionen Heizungssysteme in Betrieb, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, also mit festen (Steinkohle, Braunkohle, Koks) flüssigen (Heizöl, Gasöl für Heizzwecke) oder gasförmigen fossilen Brennstoffen (Flüssiggas, Erdgas).

Für die Erreichung des gesteckten Ziels ist es aber notwendig, all diese Heizungen umzustellen und das bedeutet letztendlich auch den Ersatz von fossilen Gasheizungen. Der Bestand fossiler Gasheizsysteme ist mit 1,25 Millionen Anlagen im Vergleich zu allen anderen Heizsystemen relativ hoch, den größten Anteil der fossilen Gasheizungen machen mit rund 650.000 Anlagen Gasetagenheizung aus (Thermen in einzelnen Wohnungen), davon allein in Wien über 400.000 Wohnungen die aktuell noch mit Gas beheizt werden.

Der genaue Fahrplan dafür sieht laut Ministerialentwurf für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) aus dem grünen Klimaschutzministerium von Frau Leonore Gewessler vor, dass

- ab 2023 fossiles Gas in Neubauten verboten werden soll;

- bis 2035 sämtliche Öl-, Kohle- und Koksheizungen stillzulegen sind;

- bis 2040 die gesamte Wärmeversorgung dekarbonisiert sein soll

und somit ab diesem Zeitpunkt auch alle fossilen Gasheizungen verboten sein sollen.

Nun ist der praktische Umstieg am Land zum Beispiel mit einer Wärmepumpe vergleichsweise einfach. Das bisherige System wird einfach durch eine Wärmepumpe im Garten ersetzt und idealerweise kombiniert mit einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung für ihren Betrieb. Eine Wärmepumpe als effiziente Alternative zur Gasheizung wandelt dann die thermische Energie entweder der Luft, des Erdreiches oder des Grundwassers in Heizungswärme um und kühlt im Sommer indem die Funktion umgedreht wird. Andere Alternativen sind eine Pellets-Heizung oder die Fernwärme.

Und mit der Fernwärme beginnt das Problem im städtischen Bereich am Beispiel Wien. Obwohl die Fernwärme aufgrund der Kosten für die Infrastruktur gerade für dicht besiedelte Gebiete ideal ist, können allein in Wien ca. 200.000 Wohnungen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen auf Dauer gar nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden und ist der Aufwand für jeden Neuanschluss inklusiver unterirdischer Rohrverlegungen groß.

Dabei ist die Fernwärme weit davon entfernt klimaneutral zu sein. Nur rund ein Drittel der hier gewonnenen Energie stammt aus der Verbrennung von Müll und Biomasse. Der „Rest“ stammt immer noch aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit Erdgas betrieben werden. Auf der anderen Seite findet das sogenannte „Grüne Gas“, das aus der Vergärung organischer Stoffe stammt oder klimafreundlicher Wasserstoff keine Berücksichtigung im grünen Gesetzesentwurf. Das obwohl das Biogas die billigste Variante des Umstiegs wäre, da es ohne Umrüstung in bestehende Gasnetze eingespeist werden könnte.

Trotzdem werden in Wien pro Jahr rund 20.000 Wohnungen an die Fernwärme angeschlossen und rüstet zum Beispiel Wiener Wohnen als größter Hausverwalter Wiens jede freiwerdende Wohnung um, in der die Möglichkeit eines Anschlusses vorhanden ist. Dies deshalb, weil bestehende Mieter gar nicht zum Umstieg gezwungen werden können und wenn, wäre im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zumindest aktuell noch der Vermieter verantwortlich und müsste die Kosten einer Umrüstung tragen.

Abschließend zwei witzige Details am Rande:

Das Gesetz, das vor Kurzem in Begutachtung war und aller Voraussicht nach im Herbst vom Nationalrat beschlossen wird, regelt zwar das Heizen mit Gas, aber nicht das Kochen! Wer also einen Anschluss hat kann auch nach 2040 weiterhin sein Schnitzel in Butterschmalz am Gasherd herausbacken.

Und: Wer für Wartung, Reparatur und Austausch von Gasthermen in Mietwohnungen verantwortlich ist, beschäftigte instanzenübergreifend über Jahrzehnte österreichische Gerichte bis zum OGH. Zumindest diese Auseinandersetzungen sind dann endgültig vorbei.

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